OLG Zweibrücken - Beschluß vom 13.09.1995 (1 Ws 397/95) - DRsp Nr. 1996/4168
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13.09.1995 - Aktenzeichen 1 Ws 397/95
DRsp Nr. 1996/4168
»Ist aufgrund nachträglicher Gesamtstrafenbildung aus einer aufgelösten früheren Gesamtstrafe eine einzelne Freiheitsstrafe verblieben, über deren Strafaussetzung zur Bewährung nicht befunden worden ist, so ist diese Entscheidung in entsprechender Anwendung des § 460StPO vom Gericht des ersten Rechtszuges nachzuholen.«