I.
Der Betroffene Rechtsanwalt Dr. N. ist Verteidiger des Angeklagten M., gegen den die Staatsanwaltschaft Hagen den Vorwurf des Verstoßes gegen das
Nach Schluss der Beweisaufnahme beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Festsetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung und Aufhebung des gegen den Angeklagten bestehenden Haftbefehls. Der Verteidiger beantragte eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr unter Strafaussetzung zur Bewährung und ebenfalls Aufhebung des Haftbefehls. Nach Beratung wurde der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der gegen den Angeklagten bestehende Haftbefehl wurde aufgehoben und neuer Haftbefehl nach Maßgabe des verkündeten Urteils erlassen.
Im Protokoll der Hauptverhandlung vom 20. Mai 2003 ist der Fortgang der Hauptverhandlung im Anschluss an die Verkündung des Urteils wie folgt festgehalten:
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