An das Amtsgericht A - Strafrichter
... (Anschrift)
In der Strafsache gegen...
Az. ...
wird namens und in Vollmacht des Angeklagten die sachliche Zuständigkeit des AG (Strafrichter) A gerügt und beantragt, das Verfahren dem LG A - Wirtschaftsstrafkammer - zur Entscheidung über die Zuständigkeit vorzulegen.
Die von der Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht (Strafrichter) erhobene Anklage wirft meinem Mandanten vor, er habe bei seinem früheren Arbeitgeber Kundenvisitenkarten und einen Ordner mit Geschäftsunterlagen entwendet, um diese für sich zu behalten und zum Aufbau eines eigenen Konkurrenzbetriebs zu benutzen. Der entwendete Ordner habe Daten potentieller Firmenkunden und eine alphabetisch geordnete Kundenadressliste enthalten, bei den Dokumenten habe es sich um vertrauliche und wettbewerbsrelevante Informationen gehandelt. Mein Mandant ist strafrechtlich unbescholten und bestreitet den Tatvorwurf.
Rechtlich bewertet die Staatsanwaltschaft das
Geschehen als veruntreuende Unterschlagung in Tateinheit mit Verrat von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen gem. § 246 Abs. 2 StGB, §
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