Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Hiergegen richtet sich die nunmehr auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft, mit der sie die Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit beanstandet. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
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