OLG Saarbrücken - Beschluss vom 05.01.2015
1 Ws 166/14
Normen:
StPO § 304; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 22.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 133 Ds 93/14

Überprüfung der Rechtmäßigkeit von HaftentscheidungenZulässigkeit einer weiteren Haftbeschwerde bei Aufhebung des Haftbefehls nach Einlegung der weiteren Beschwerde

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 05.01.2015 - Aktenzeichen 1 Ws 166/14

DRsp Nr. 2015/4919

Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Haftentscheidungen Zulässigkeit einer weiteren Haftbeschwerde bei Aufhebung des Haftbefehls nach Einlegung der weiteren Beschwerde

Keine Unzulässigkeit der weiteren Haftbeschwerde infolge prozessualer Überholung bei Aufhebung des Haftbefehls.

Die weitere (Haft-) Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken - 6. Große Strafkammer - vom 22.10.2014 (6 Qs 145/14) wird kostenpflichtig als unbegründet

v e r w o r f e n.

Normenkette:

StPO § 304; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 1; GG Art. 19 Abs. 4; StPO § 112 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe:

I.