OLG Rostock - Beschluss vom 07.07.2015 (20 VAs 2/15)
1. Der Antrag des Antragstellers vom 24.04.2015 auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 19.03.2015 - * - wird als unzulässig verworfen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens [...]