1. Der Haftbefehl des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 6. Februar 2009 (58 Gs-
2. Der Angeschuldigte ist in dieser Sache sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 5. September 2008 in dieser Sache in Untersuchungshaft. Die unter dem 3. Juni 2009 verfasste Anklage wirft ihm schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (fünf Fälle, davon in drei Fällen Versuch) und sexuellen Missbrauch von Kindern (vierzehn Fälle) vor.
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