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LG Bad Kreuznach - Beschluss vom 02.09.2010 (2 Qs 72/10)

Zusatzgebühr wegen Entbehrlichkeit der Hauptverhandlung durch anwaltliche Mitwirkung bei teilweiser Ablehnung der Eröffnung eines...

Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten B. werden die nach dem Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach vom 21.04.2009 von der Staatskasse an den Verurteilten zu erstattenden notwendigen Auslagen auf 95,20 EUR [...]
AG Neuruppin - Beschluss vom 31.03.2010 (42 C 376/08)

AG Neuruppin - Beschluss vom 31.03.2010 (42 C 376/08)

1. Die Erinnerung des Kostenschuldners xxxxxxxxxxxxx vom 20. April 2009 gegen den gegen ihn gerichteten Kostenansatz vom 04. März 2009 (Kassenzeichen 3509310037186) wird zurückgewiesen. 2. Die Zulassungsbeschwerde wird [...]