9.1.5 Berechtigungen

Autor: Revilla

A9.6

Bei Führerscheinen, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland berechtigen, muss zwischen den EU- und EWR-Führerscheinen einerseits und den sonstigen ausländischen Führerscheinen andererseits unterschieden werden.

9.1.5.1 EU- und EWR-Führerscheine

A9.7

Führerscheine der EU und des EWR gelten gem. § 28 FeV zunächst einmal uneingeschränkt auch in Deutschland. Eine Umtauschpflicht existiert ebenso wenig wie eine zeitliche Begrenzung. Es besteht also grundsätzlich kein Bedürfnis einen solchen Führerschein umzutauschen.3)

Gemäß § 30 FeV ist es aber möglich, einen EU- oder EWR-Führerschein in einen deutschen Führerschein umzutauschen, wenn der ordentliche Wohnsitz in Deutschland genommen wird. Bei Bedarf könnte auf diese Weise der Umfang der ausländischen Berechtigung geklärt werden.4) Wegen der fehlenden Harmonisierung der Fahrzeugklassen kann es also im Einzelfall sinnvoll sein, einen solchen Führerschein in einen deutschen umzutauschen.

Hinweis