9.1.2 Sperrfrist

Autor: Revilla

A9.3

Dem Täter darf während der Sperrfrist (vgl. Rdnr. A8.4 ff.) weder das Recht erteilt werden, von der ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, noch darf ihm eine deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden.