2.1.4 Musterbedingungen ARB

Autor: Lehnhardt

B2.4

Wie festgestellt sind die jeweils individuell verwendeten ARB für den Vertrag des Mandanten heranzuziehen und der Überprüfung zugrunde zu legen. Die nachfolgenden weiteren Ausführungen basieren auf den Musterbedingungen, die durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) regelmäßig erstellt und herausgegeben werden. Die jeweils zeitlich aktualisierten Musterbedingungen sind auf der Internetseite des GdV abrufbar.1)

Während jeder Rechtsschutzversicherer sein Bedingungswerk zu unterschiedlichen Zeitpunkten überarbeitet und auch geändert haben kann, stammen die Musterbedingungen des GdV mit maßgeblichen Änderungen aus den Jahren 2012, 2019 und 2021.

Die maßgebliche Änderung der ARB 2012 basierte auf der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und der notwendigen Anpassung. Vorherige Anpassungen 2009 und 2010 wurden damit fortgeführt und überwiegend abgeschlossen.

Mit den Musterbedingungen ARB 2019 wurden maßgeblich die neue Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung des Eintritts des Versicherungsfalls sowie auch Schadenminderungsobliegenheiten überarbeitet.