Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. Dezember 2023 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
Der Streitwert wird unter entsprechender Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf jeweils 7.500 Euro festgesetzt.
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