Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Wuppertal vom 10. Mai 2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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