Der Kläger wollte am 17. Februar 1954 gegen 11.40 Uhr in O. auf dem Wege zum Finanzamt vom A.-Platz her die B.-Straße überqueren. Er wurde auf der 7,5 m breiten Fahrbahn von dem von links kommenden Zweitbeklagten mit einem Personenkraftwagen (Ford) des Erstbeklagten angefahren und verletzt.
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