Stellungnahme StA Tätereigenschaft beim Fahrlehrer

 

 

 

Staatsanwaltschaft ...

(Anschrift)

In der Strafsache

gegen  ...

Az.:      ...

nehme ich zu dem gegenüber meinem Mandanten erhobenen Vorwurf wie folgt Stellung:

Ich

beantrage,

das Strafverfahren gegen meinen Mandanten nach §  170  Abs.  2   StPO einzustellen.

Herr L war zum Tatzeitpunkt der Fahrlehrer der Fahrzeugführerin. Sie verweisen darauf, dass §  2  Abs.  15   StVG vorsieht, dass Fahrschullehrer bei der Hin- und Rückfahrt zur oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung im Sinne dieses Gesetzes als Führer des Kraftfahrzeugs anzusehen sind.