Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2.Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim - 11. Zivilkammer - vom 13.01.2023, Az.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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