Autoren: Ciccotti/Schladt |
Kurzüberblick
Ob ein E-Scooter von seiner ausgehenden Gefährlichkeit her eher einem Fahrrad als einem Kraftfahrzeug gleichzusetzen ist, wird in der Rechtsprechung nach wie vor uneinheitlich gehandhabt.5) |
Selbst bei einer Tatzeit-BAK von 1,13 ‰ kann die Indizwirkung des § 316 i.V.m. § 69 Abs. 2 StGB beim Fahren eines E-Scooters entfallen, wenn überwiegend günstige Tatfaktoren anzunehmen sind.6) Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an.7) |
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