1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 27.07.2023, Az.
2. Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 2/3 und die Klägerin 1/3.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
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