Autor: Scheffer |
Kurzüberblick
Für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit reicht allein die Blutalkoholkonzentration nicht aus. |
Für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit müssen Indizien hinzukommen, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln. |
Gewisse Indizien sprechen für eine Fahruntüchtigkeit. Diese Indizien können aber durch plausiblen Vortrag entkräftet werden. |
Sachverhalt
F fährt von einer Geburtstagsfeier nach Hause. Auf der Feier hat er ein wenig Alkohol getrunken. Bei ihm wird später eine BAK von 0,54 ‰ festgestellt. Während der Fahrt kommt er von der eigentlich geraden Straße nach rechts ab und schlittert in einen Graben. Dort wird sein Fahrzeug beschädigt. F trägt vor, eine Wildschweinrotte habe die Straße von links nach rechts überquert. Dieser sei er ausgewichen.1)
Was wird Rechtsanwalt R unternehmen?
Lösung
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