4.2.1 Fehlendes Indiz für die Fahruntüchtigkeit

Autor: Scheffer

Kurzüberblick

A4.39

Für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit reicht allein die Blutalkoholkonzentration nicht aus.

Für die Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit müssen Indizien hinzukommen, die als Beweisanzeichen geeignet sind, dem Tatrichter die Überzeugung von der Fahruntüchtigkeit des Angeklagten zu vermitteln.

Gewisse Indizien sprechen für eine Fahruntüchtigkeit. Diese Indizien können aber durch plausiblen Vortrag entkräftet werden.

Sachverhalt

F fährt von einer Geburtstagsfeier nach Hause. Auf der Feier hat er ein wenig Alkohol getrunken. Bei ihm wird später eine BAK von 0,54 ‰ festgestellt. Während der Fahrt kommt er von der eigentlich geraden Straße nach rechts ab und schlittert in einen Graben. Dort wird sein Fahrzeug beschädigt. F trägt vor, eine Wildschweinrotte habe die Straße von links nach rechts überquert. Dieser sei er ausgewichen.1)

Was wird Rechtsanwalt R unternehmen?

Lösung

A4.40