Autor: Koehl |
Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahrerlaubnis-Bewertungssystem dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und zur Sicherheit des Straßenverkehrs allgemein soll durch das Fahrerlaubniserfordernis sichergestellt werden, dass nur - hier im Speziellen charakterlich geeignete - Kraftfahrzeugführer am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Steht die charakterliche Ungeeignetheit durch Erreichen eines Stands von acht Punkten im Fahreignungsregister fest, ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.
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