4.1.2 Zweck der Maßnahme

Autor: Koehl

C4.2

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahrerlaubnis-Bewertungssystem dient der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer und zur Sicherheit des Straßenverkehrs allgemein soll durch das Fahrerlaubniserfordernis sichergestellt werden, dass nur - hier im Speziellen charakterlich geeignete - Kraftfahrzeugführer am motorisierten Straßenverkehr teilnehmen. Steht die charakterliche Ungeeignetheit durch Erreichen eines Stands von acht Punkten im Fahreignungsregister fest, ist die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen.