5.2.3 Drohende Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nötigung

Autor: Koehl

Kurzüberblick

C5.30

Es kommt häufiger vor, dass im Fall der Nichtbeibringung eines Gutachtens nach entsprechender Aufforderung durch die Behörde das Verwaltungsgericht den anschließenden Entziehungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit der Beibringungsaufforderung aufhebt.

Die Behörde ist i.d.R. dann nicht gehindert, den anlassgebenden Sachverhalt erneut zum Gegenstand einer weiteren Beibringungsaufforderung zu machen.

Eine Nötigung im Straßenverkehr kann auf einen charakterlichen Fahreignungsmangel schließen lassen, der ein Vorgehen der Behörde außerhalb des Punktesystems rechtfertigt.

In einem solchen Fall muss allerdings sorgfältig begründet werden, warum ein Vorgehen außerhalb des Punktesystems gerechtfertigt ist, wenn die Nötigung überhaupt nicht mit Punkten bewertet ist oder die Punktbewertung der Nötigung innerhalb des Punktesystems nicht zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigen würde.

Sachverhalt