BayObLG - Beschluß vom 30.09.1998 (2 ObOWi 502/98)
Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässiger Unterschreitung des Sicherheitsabstandes bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h, da der Abstand weniger als ein Drittel des halben Tachowertes betrug, zu [...]