BVerwG - Beschluß vom 14.12.2001 (3 B 23.01)
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Nach Ansicht des Klägers ist die Revision insbesondere deshalb zuzulassen, weil das angegriffene Urteil [...]