LG München I - Urteil vom 25.03.2013 (19 O 1258/12)
1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt an die Klägerin ein über den bezahlten Betrag von 200 Euro hinausgehendes Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit [...]