Insolvenzgeld

1. Leistungszweck und Leistungsberechtigte

Das Insolvenzgeld, früher als Konkursausfallgeld bezeichnet, dient dazu, bei einer Insolvenz des Arbeitgebers noch ausstehende Lohnzahlungen an die Arbeitnehmer auszugleichen und so die Folgen der Insolvenz für die Arbeitnehmer abzufedern. Es handelt sich dabei um eine steuerfreie Lohnersatzleistung.

Die Regelungen zum Insolvenzgeld finden sich in §§ 165 ff. SGB III. Nach § 165 SGB III haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis noch für die vorangegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses einen Lohnanspruch haben. Unter den Begriff des Insolvenzereignisses fallen dabei nicht nur die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers bzw. die Ablehnung mangels Masse, sondern auch die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, selbst dann, wenn ein Insolvenzantrag nicht gestellt wurde, weil dieser voraussichtlich mangels Masse abgelehnt werden würde. Der Schutzumfang der Vorschrift ist umfassend und die weiteren Einzelheiten zu den Anspruchsberechtigten werden in §§ 165 ff. SGB III sehr detailliert geregelt.

2. Antragstellung; Höhe und Auszahlung der Leistung