Insolvenz und Unterhalt

1. Insolvenzverfahren: Überblick

a) Ziel des Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unterhaltschuldners wirkt sich unmittelbar auf die Unterhaltsforderung aus. Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien (§ 1 InsO).

b) Eröffnungsvoraussetzungen