Die Lohnsteuer ist keine eigene selbständige Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitnehmern. Rechtsgrundlagen sind u.a. die §§ 19, 38 -42g EStG, aber auch die
Testen Sie "Lexikon des Unterhaltsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|