Lohnsteuerklasse

1. Wesen und Zweck

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern eine zeitnahe Erhebungsform der Einkommensteuer nach § 38 Abs. 1 EStG. Betroffen von der Lohnsteuer sind allein Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die Lohnsteuer wird direkt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben. Steuerschuldner ist der Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 2 Satz 1 EStG), auf dessen Rechnung der Arbeitgeber oder Dienstherr die Lohnabzugsbeträge einbehält und an das Finanzamt abführt (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG).