Die Möglichkeit einer dynamisierten Titulierung von Kindesunterhalt wurde mit dem
Technisch erfolgt die Dynamisierung des Unterhalts in der Weise, dass
zunächst der nach den individuellen Verhältnissen zustehende Unterhalt errechnet wird, |
dieser in einen Prozentsatz der Bezugsgröße (früher der Regelbeträge der Regelbetrag-Verordnung, ab 01.01.2008 des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB, § 36 Nr. 4 EGZPO) umgerechnet und tituliert wird und |
der für den jeweiligen Unterhaltszeitraum geschuldete Zahlbetrag - z.B. im Rahmen der Vollstreckung - auf der Grundlage der für diesen Zeitraum geltenden Bezugsgröße errechnet wird. |
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