Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung, wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, wegen Diebstahls in zehn Fällen, wegen versuchten Diebstahls in vier Fällen, wegen Computerbetrugs in drei Fällen und wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt; im übrigen hat es ihn freigesprochen.
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