Der Kläger verlangt von der Erstbeklagten (im folgenden als Beklagte bezeichnet) und von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Zweitbeklagten, die Freistellung von Ansprüchen, die wegen eines von ihm verursachten Verkehrsunfalls gegen ihn erhoben werden. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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