BayObLG, Beschluß vom 28.07.1988 - Aktenzeichen RReg 1 St 128/88
DRsp Nr. 1998/9827
Abkommen von der Fahrbahn
Kommt ein Fahrzeugführer ohne Überquerung eines Fuß- oder Radweges aus Unachtsamkeit von der Fahrbahn nach rechts ab, verstößt dadurch nicht gegen das Gebot, die Fahrbahn zu benutzen.