KG - Beschluss vom 17.04.2008
12 W 1/08
Normen:
ZPO § 114 S. 1;
Fundstellen:
KGReport 2008, 903=
KGReport-Berlin 2008, 903
NJW-Spezial 2008, 619
NZV 2008, 519
NZV 2008, 519=
RVGreport 2008, 317
VersR 2008, 1558
VersR 2008, 1558=
zfs 2008, 527
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 10.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 59 O 83/07

Ablehnung des PKH-Antrags eines Fahrzeugführers bei Streitbeitritt des Kfz-Haftpflichtversicherers des mitversicherten Fahrers

KG, Beschluss vom 17.04.2008 - Aktenzeichen 12 W 1/08

DRsp Nr. 2009/923

Ablehnung des PKH-Antrags eines Fahrzeugführers bei Streitbeitritt des Kfz-Haftpflichtversicherers des mitversicherten Fahrers

1. Ein Prozesskostenhilfeantrag eines Fahrzeugführers für die Verteidigung gegen seine Inanspruchnahme als Fahrer eines Unfallfahrzeuges ist abzulehnen, wenn der Kfz-Haftpflichtversicherer dem mitversicherten Fahrer als Streithelfer beigetreten ist. Dann sind die Interessen des mit verklagten Fahrers hinreichend gewahrt. 2. Dies gilt auch dann, wenn sich der Fahrzeugführer gegen den Verdacht der Unfallmanipulation verteidigen will.

Normenkette:

ZPO § 114 S. 1;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger hat die Beklagte zu 2. als Fahrerin des PKW Fiat Ibiza (... ) und die Beklagte zu 1. als Haftpflichtversicherer für Schäden an seinem BMW (... ) klageweise vor dem Landgericht Berlin (59 O 83/07) in Anspruch genommen, die bei einem Unfall am 23. November 2006 entstanden sein sollen.