OLG Zweibrücken - Beschluss vom 27.01.2014
1 SsRs 1/14
Normen:
StVO § 23 Abs. 1a;
Fundstellen:
NStZ-RR 2014, 385
NStZ-RR 2014, 6
Vorinstanzen:
AG Pirmasens, vom 26.11.2013
StA Zweibrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 4282 Js 2783/13

Ablesen der Uhrzeit auf dem Display des Mobiltelefons während der Fahrt

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.01.2014 - Aktenzeichen 1 SsRs 1/14

DRsp Nr. 2014/15479

Ablesen der Uhrzeit auf dem Display des Mobiltelefons während der Fahrt

Es liegt ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vor, wenn der Betroffene ein Mobiltelefon während der Fahrt aufnimmt, um auf dem Display die Uhrzeit abzulesen.

Tenor

1.

Der Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens vom 26. November 2013 zuzulassen, wird als unbegründet verworfen. Es ist nicht geboten, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§§ 80 Abs. 1, Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 und 3 OWiG).

2.

Die Rechtsbeschwerde gilt als zurückgenommen (§ 80 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 4 OWiG).

3.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt (§§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 StPO).