Abrechnung auf Reparaturkostenbasis im Schadensersatzrecht
OLG Hamm, Urteil vom 18.08.1998 - Aktenzeichen 9 U 81/98
DRsp Nr. 1999/5610
Abrechnung auf Reparaturkostenbasis im Schadensersatzrecht
1. Die Zulässigkeit der Abrechnung auf Reparaturkostenbasis ist nicht auf das Massenphänomen von Kfz-Unfallschäden beschränkt, sondern gilt für das gesamte Schadensrecht.2. Der Geschädigte kann den "erforderlichen Geldbetrag" (§ 249 S. 2 BGB) durch das Schätzgutachten eines Sachverständigen darlegen; ein Nachweis durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge von Handwerkern ist nicht erforderlich.3. Das Angebot einer Fachfirma ist dann keine zuverlässige Grundlage für die Schadensschätzung, wenn es nach der ersten Schadenskalkulation mehrfach korrigiert wird.