Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis
LG Bremen, Urteil vom 02.07.1998 - Aktenzeichen 6 S 224/98
DRsp Nr. 2003/16663
Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis
Die Abrechnung eines Kfz-Unfallschadens auf Reparaturkostenbasis unter Ausnutzung des 30 %igen Integritätszuschlags ist ausgeschlossen, wenn die sachverständig ermittelten - und beim Reparaturunternehmen üblicherweise anfallenden - Instandsetzungskosten um mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen und der Rechnungsbetrag nur durch Aushandeln von Sonderkonditionen auf die 130 %-Grenze gedrückt wurde.