Abschleppkosten

Autor: Hering

Diese werden nicht uneingeschränkt, sondern nach Umfang der Beschädigung des Fahrzeugs ersetzt. Bei leichten Schäden werden nur die Kosten bis zur nächstgelegenen Reparaturwerkstätte erstattet; bei schweren Schäden, insbesondere bei Beschädigungen tragender Teile, bis zu einer autorisierten Fachwerkstatt des Fahrzeugherstellers. Solange ein Reparaturfall gegeben ist, also bis zu 110 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, empfiehlt sich eine Rückführung zwecks Reparatur in Deutschland nicht, da sonst der Einwand der Verletzung der Schadensminderungspflicht erhoben würde.