OLG Braunschweig - Beschluß vom 09.11.1995
Ss (B) 125/95
Normen:
BKatV § 2 ; StVG §§ 25 26a ;
Fundstellen:
DRsp II(294)284c
ZfS 1996, 194

Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes

OLG Braunschweig, Beschluß vom 09.11.1995 - Aktenzeichen Ss (B) 125/95

DRsp Nr. 1996/29743

Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbotes

Von der Verhängung eines Regelfahrverbots nach §§ 25, 26a StVG, § 2 BKatV kann abgesehen werden, wenn der Betroffene als Kleinunternehmer das einzige Fahrzeug seines Betriebs selbst steuert. In einem solchen Fall sind konkrete Feststellungen dazu erforderlich, ob und ggf. wie der Betroffene die Zeit des Fahrverbots überbrücken kann und welche Folgen es für den Betrieb voraussichtlich haben wird.

Normenkette:

BKatV § 2 ; StVG §§ 25 26a ;
Fundstellen
DRsp II(294)284c
ZfS 1996, 194