Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Oranienburg vom 5. August 2019 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Geldbuße auf 440,- Euro herabgesetzt wird.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird als offensichtlich unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last. Jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um ein Viertel herabgesetzt; in diesem Umfang fallen auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zur Last.
I.
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