OLG Koblenz - Beschluss vom 03.03.2004
1 Ss 333/03
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NJW 2004, 1400
NStZ-RR 2004, 284
NZV 2004, 272

Absehen von Fahrverbot wegen Augenblicksversagens

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2004 - Aktenzeichen 1 Ss 333/03

DRsp Nr. 2004/14939

Absehen von Fahrverbot wegen Augenblicksversagens

1. Die Feststellung, dass ein Rotlichtverstoß auf einem Augenblicksversagen beruht, kann nur auf eindeutig festgestellte Tatsachen gegründet werden. 2. Ein Absehen vom Fahrverbot bedarf einer auf Tatsachen gestützten Begründung. Eine stark emotional geprägte Verbalisierung rein subjektiver Eindrücke des Richters, die jedweder Tatsachensubstanz entbehren, ist hierfür nicht ausreichend. 3. Der Betroffene kann bei Verhängung eines Fahrverbots nur dann auf eine Alternative zur Benutzung des eigenen PKW verwiesen werden, wenn diese für ihn finanzierbar ist.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 ;
Fundstellen
NJW 2004, 1400
NStZ-RR 2004, 284
NZV 2004, 272