BayObLG - Beschluß vom 07.06.1988
1 ObOWi 87/88
Normen:
StVO § 4 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 361 (Bär)

Abstand zum Vordermann im Straßenverkehr

BayObLG, Beschluß vom 07.06.1988 - Aktenzeichen 1 ObOWi 87/88

DRsp Nr. 1998/9810

Abstand zum Vordermann im Straßenverkehr

Der Abstand zum Vordermann ist grundsätzlich nicht so zu bemessen, daß ein Auffahren auch dann vermieden werden kann, wenn der Vordermann plötzlich zum Stillstand abbremst, ohne daß dabei die Bremsleuchten an seinem Fahrzeug aufleuchten.

Normenkette:

StVO § 4 ;
Fundstellen
DAR 1989, 361 (Bär)