Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 100 EURO verurteilt und zugleich ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt, wobei es von der Regelung des § 25 Abs. 2 a StVG Gebrauch gemacht hat.
Das Amtsgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt:
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