Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden für die Streitjahre 1990 und 1991 als Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt als Landwirt Einkünfte aus der Bewirtschaftung seines eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, die durch Betriebsvermögensvergleich nach §
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