OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 10.01.2007
7 U 243/05
Normen:
VVG § 5 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 21.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 88/05

Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Feuerversicherung, da die Klägerin nicht Versicherungsnehmerin ist

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 10.01.2007 - Aktenzeichen 7 U 243/05

DRsp Nr. 2014/5919

Abweisung der Klage auf Leistungen aus einer Feuerversicherung, da die Klägerin nicht Versicherungsnehmerin ist

Dem Versicherungsschein kommt auch hinsichtlich des ausgewiesenen Versicherungsnehmers die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit zu.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.11.2005 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zur Vollstreckung gebrachten Betrages leistet.

Normenkette:

VVG § 5 Abs. 3;

Gründe:

I.