Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 06.08.2021 (Az. 2-
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil und das Berufungsurteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten 34.873,56 € als Versicherungsleistung aus einem Hausratversicherungsvertrag wegen eines behaupteten Einbruchdiebstahls vom 03.06.2019.
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