OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.04.2023
8 U 127/21
Normen:
ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Limburg, vom 28.06.2021

Abweisung der Klage gegen ein Krankenhaus wegen Aspiration von Nahrung durch ein Kleinkind anlässlich der intravenösen Gabe eines AntibiotikumsUmfang der Kontrollpflichten des Pflegepersonals

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.04.2023 - Aktenzeichen 8 U 127/21

DRsp Nr. 2023/9056

Abweisung der Klage gegen ein Krankenhaus wegen Aspiration von Nahrung durch ein Kleinkind anlässlich der intravenösen Gabe eines Antibiotikums Umfang der Kontrollpflichten des Pflegepersonals

1. Zu den Sorgfaltsanforderungen an eine Krankenschwester bei einer intravenösen Medikamentengabe bei einem Kleinkind 2. Menschliche Erinnerungen sind sehr fehleranfällig und können insbesondere durch die Neigung aller Menschen zur Anreicherung des vermeintlich Erlebten anhand von allgemeinen Mustern, durch Nach- und Fehlinformationseffekte sowie durch eine Tendenz zur Uminterpretation zur Vermeidung von kognitiver Dissonanz verfälscht werden.3. Zur Schwere eines Behandlungsfehlers einer Krankenschwester in einer sehr seltenen Notfallsituation4. Ein Patient, der sich auf Anraten seines Arztes in ein Krankenhaus begibt, in welchem jener Arzt ihn in seiner Rolle als Belegarzt weiter behandelt, erwartet sämtliche medizinischen Leistungen jedenfalls aus dem Fachgebiet des Belegarztes von diesem. Andere Ärzte, die wegen des im Klinikbetrieb notwendigen Schichtdienstes unweigerlich an der Behandlung beteiligt sein werden, sieht ein solcher Patient regelmäßig als Erfüllungsgehilfen seines Vertrauensarztes an.5. Der sichere Betrieb einer Kinderbelegstation setzt nicht zwingend die Fähigkeit voraus, notfallmäßig Lungenspiegelungen vornehmen zu können.