Autor: Göppl |
Nach der russischen Prozessordnung ist die Anschließung des Geschädigten in dem gegen den Schädiger gerichteten Strafverfahren möglich. Ansprüche können in diesem Verfahren geltend gemacht werden. Die Wahl der Verfahrensart steht dem Geschädigten frei.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|