Adhäsionsverfahren

Autor: Göppl

Nach der russischen Prozessordnung ist die Anschließung des Geschädigten in dem gegen den Schädiger gerichteten Strafverfahren möglich. Ansprüche können in diesem Verfahren geltend gemacht werden. Die Wahl der Verfahrensart steht dem Geschädigten frei.