OVG Niedersachsen - Beschluss vom 09.02.2024
12 PA 65/23
Normen:
StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; VwGO § 98; VwVfG § 10; VwVfG § 9; VwZG § 3 Abs. 1; VwZG § 8; ZPO § 180 S. 3; ZPO § 182 Abs. 1 S. 2; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 300; ZPO § 418; ZPO § 419;
Fundstellen:
ZAP 2024, 309
VRR 2024, 5
Vorinstanzen:
VG Braunschweig, vom 12.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 230/21

Fahreignungsrelevanz einer akuten polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie bei fraglicher Drogenabstinenz auch mehr als zwei Jahre nach ihrem nachweislichen Auftreten

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.02.2024 - Aktenzeichen 12 PA 65/23

DRsp Nr. 2024/2432

Fahreignungsrelevanz einer akuten polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie bei fraglicher Drogenabstinenz auch mehr als zwei Jahre nach ihrem nachweislichen Auftreten

Eine akute polymorphe psychotische Störung mit Symptomen einer Schizophrenie kann bei fraglicher Drogenabstinenz auch mehr als zwei Jahre nach ihrem nachweislichen Auftreten berechtigte Zweifel an der Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen.

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig - 6. Kammer - vom 12. Mai 2023 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3; VwGO § 98; VwVfG § 10; VwVfG § 9; VwZG § 3 Abs. 1; VwZG § 8; ZPO § 180 S. 3; ZPO § 182 Abs. 1 S. 2; ZPO § 182 Abs. 2 Nr. 8; ZPO § 300; ZPO § 418; ZPO § 419;

Gründe

I.

Mit seiner Beschwerde wendet sich der 2002 geborene Kläger dagegen, dass ihm das Verwaltungsgericht durch den angefochtenen, als sogenannter Sammelbeschluss gefassten PKH-Beschluss vom 12. Mai 2023 (Bl. 370 ff. der Gerichtsakte [GA] = Dok. 7 der elektr. EF-Hauptakte) die am 8. März 2023 (Bl. 322 ff. GA) beantragte Prozesskostenhilfe für eine als Untätigkeitsklage erhobene Klage versagt hat.