AG Bad Hersfeld - Beschluß vom 05.06.1984 (21 Js 1742/83) - DRsp Nr. 1994/15411
AG Bad Hersfeld, Beschluß vom 05.06.1984 - Aktenzeichen 21 Js 1742/83
DRsp Nr. 1994/15411
Die Gebühr des Verteidigers gem. § 85 Abs. 3BRAGO ist erwachsen, auch wenn die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Berufung zurückgenommen hat und diese noch nicht begründet hatte.