AG Bad Hersfeld - Beschluß vom 05.06.1984
21 Js 1742/83
Normen:
BRAGO § 85 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VersR 1985, 62

AG Bad Hersfeld - Beschluß vom 05.06.1984 (21 Js 1742/83) - DRsp Nr. 1994/15411

AG Bad Hersfeld, Beschluß vom 05.06.1984 - Aktenzeichen 21 Js 1742/83

DRsp Nr. 1994/15411

Die Gebühr des Verteidigers gem. § 85 Abs. 3 BRAGO ist erwachsen, auch wenn die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Berufung zurückgenommen hat und diese noch nicht begründet hatte.

Normenkette:

BRAGO § 85 Abs. 3 ;
Fundstellen
VersR 1985, 62